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Wann ist eine Schulbegleitung notwendig?

Schulbegleitung wird notwendig, wenn ein Kind oder Jugendlicher mit einer Beeinträchtigung oder einem besonderen Unterstützungsbedarf den normalen Schulalltag ohne individuelle Hilfe nicht oder nur eingeschränkt bewältigen kann. 

Sie kommt zum Einsatz, wenn die Schule die erforderliche Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht mehr allein leisten kann und dadurch die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht oder am Schulleben gefährdet ist.

Typische Einsatzbereiche der Schulbegleitung

  • Körperliche Beeinträchtigungen
    Wenn aufgrund von Mobilitätseinschränkungen Hilfe bei der Fortbewegung, beim Toilettengang oder beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien benötigt wird
     
  • Geistige oder intellektuelle Beeinträchtigungen
    Wenn Unterstützung beim Verstehen von Aufgaben, bei der Organisation des Schulalltags oder bei der Kommunikation gebraucht wird
     
  • Verhaltensauffälligkeit oder seelische Beeinträchtigungen
    Wenn Störungen im Sozialverhalten, emotionale Probleme oder psychische Erkrankungen individuelle Unterstützung im Schulalltag erfordern
  • Autismus-Spektrum-Störungen
    Wenn aufgrund besonderer Bedürfnisse im Bereich Kommunikation, Struktur oder Sozialverhalten gezielte Anleitung und Begleitung notwendig ist
     
  • Sinnesbeeinträchtigungen
    Wenn aufgrund von Seh- oder Hörbeeinträchtigungen spezielle Hilfestellungen und Anpassungen im Unterricht benötigt werden
     
  • Chronische Erkrankungen
    Wenn Hilfe bei medizinischen Anforderungen im Schulalltag, z. B. Medikamentengabe oder Überwachung erforderlich ist

Ziel der Schulbegleitung

Das Ziel der Schulbegleitung ist es, die größtmögliche Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihre aktive Teilhabe am Unterricht und am gesamten Schulleben zu ermöglichen. Die Unterstützung orientiert sich immer am individuellen Bedarf des Kindes – und kann sowohl im Unterricht als auch bei Schulveranstaltungen, Ausflügen oder in der Ganztagsbetreuung erforderlich sein.

Fazit

Eine Schulbegleitung ist dann notwendig, wenn ohne diese Hilfe der Schulbesuch nicht oder nur eingeschränkt möglich wäre. Die Entscheidung erfolgt
auf Grundlage einer sorgfältigen und  individuellen Prüfung – mit dem Ziel, jedem Kind eine chancengerechte und inklusive Bildung zu ermöglichen.